Das Gesetz zum steuerlichen Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde am 14.07.2025 ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Über die darin enthaltenen Änderungen hatten wir Sie bereits in unserem Artikel Steuerliches Investitionssofortprogramm im August 2025 ausführlich informiert.
Die in früheren Gesetzentwürfen vorgesehene Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro ist bislang nicht umgesetzt worden. Neben der – im Zuge der ab 2028 geplanten Senkung des Körperschaftsteuersatzes – gleichzeitig erfolgten Reduzierung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne ist derzeit keine weitere Absenkung des Einkommensteuertarifs bekannt.
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