Steuerliches Investitionssofortprogramm

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem folgende Punkte:

  • Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden, kann anstelle der linearen wieder eine degressive Abschreibung genutzt werden. Der hierbei zulässige Satz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen, jedoch maximal 30 Prozent.
  • Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge des Anlagevermögens, die im Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 erworben werden, wird eine besondere Abschreibung eingeführt. Abweichend von § 7 Abs. 1 oder 2 EStG können dann 75 Prozent im Anschaffungsjahr, 10 Prozent im ersten Folgejahr, jeweils 5 Prozent im zweiten und dritten Folgejahr, 3 Prozent im vierten und 2 Prozent im fünften Folgejahr abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass keine weiteren Sonderabschreibungen für das Fahrzeug geltend gemacht werden; eine zeitanteilige Kürzung im Anschaffungsjahr ist nicht vorgesehen.
  • Die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2030 angeschafft werden, soll auf 100.000 Euro angehoben werden.
  • Der Thesaurierungssteuersatz für nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht entnommene Gewinne soll in drei Stufen sinken: auf 27 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2028 und 2029, auf 26 Prozent für 2030 und 2031 sowie auf 25 Prozent ab 2032; die Nachversteuerung bleibt bei 25 Prozent.
  • Der Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 Prozent soll ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt reduziert werden und ab 2032 bei 10 Prozent liegen.
  • Das Forschungszulagengesetz soll für förderfähige Aufwendungen ab dem 01.01.2026 ausgeweitet werden, indem eine Pauschale für zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten einbezogen wird; zugleich soll die Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro steigen.

Weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte steuerliche Vorhaben sind in diesem Entwurf noch nicht enthalten; die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.

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