Private Kapitalerträge unterliegen in der Regel einem Steuerabzug von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, der direkt durch Kreditinstitute, Banken oder Finanzdienstleister vorgenommen wird. Verluste aus Aktiengeschäften werden dabei von der Bank automatisch mit Gewinnen verrechnet oder in das nächste Kalenderjahr vorgetragen.
Möchten Sie nicht verrechnete Verluste im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2025 berücksichtigen, ist bis spätestens 15. Dezember 2025 ein Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung (Erläuterung auf der Website des Finanzamt NRW) bei der jeweiligen Bank zu stellen (§ 43a Abs. 3 Satz 5 EStG).
Lassen Sie sich kompetent zum Thema Kapitalerträge und der Optimierung der Steuerlast von HEMA Steuerberatung beraten – wir stehen Ihnen gerne für ein Erstgespräch zur Verfügung.