Steuerpläne der neuen Regierungskoalition

Geplante steuerliche Maßnahmen der neuen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD.

Im Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition wurden verschiedene steuerpolitische Vorhaben vereinbart. Die nachfolgenden Punkte geben einen Überblick über zentrale (geplante) Änderungen. Es ist jedoch aktuell noch offen, ob und in welcher konkreten Form diese Vorhaben umgesetzt werden.

  • Degressive Abschreibung: Für Investitionen in Ausrüstungen wie Produktionsmaschinen, Fahrzeuge und Betriebseinrichtungen soll in den Jahren 2025 bis 2027 eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 Prozent eingeführt werden.
  • Körperschaftsteuer: Ab dem 1. Januar 2028 ist eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes geplant – jährlich um 1 Prozent, bis dieser bei 10 Prozent liegt.
  • Einkommensteuer: Der Einkommensteuertarif soll für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen gesenkt werden, um deren finanzielle Belastung zu verringern und die Kaufkraft zu stärken.
  • Kinderfreibetrag und Kindergeld: Eine Anhebung des Kinderfreibetrags soll erfolgen, verbunden mit einer entsprechenden Anpassung des Kindergelds zur besseren finanziellen Unterstützung von Familien.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll erhöht werden, um dieser besonders belasteten Gruppe zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bieten.
  • Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag bleibt in seiner derzeitigen Form bestehen.
  • Steuerfreie Mehrarbeit: Zuschläge für Überstunden, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden, um zusätzliche Arbeitsleistung attraktiver zu machen.
  • Pendlerpauschale: Ab dem 1. Januar 2026 soll die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent erhöht werden.
  • Förderung ehrenamtlichen Engagements: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben werden.
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie: Für Speisen (ohne Getränke) in der Gastronomie ist ab dem 1. Januar 2026 eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent vorgesehen.
  • Aktivrente: Personen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeiten, sollen monatlich bis zu 2.000 Euro ihres Einkommens steuerfrei erhalten, um Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen.
  • Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung: Zur Sicherung der Staatseinnahmen sind zusätzliche Schritte zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vorgesehen.

Welche Auswirkungen können die geplanten Maßnahmen für Ihre Steuerlast haben? HEMA Steuerberatung berät und betreut Unternehmen in steuerrechtlichen Sachen ebenso wie Privatpersonen rund um alle Steuerfragen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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