Steuerfreie Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Deutschlandticket

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Zuschüsse zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Fernverkehr gewähren, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Zusätzlich können auch Zuschüsse für allgemeine private Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Nahverkehr steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für den Nahverkehr.

Eine Bedingung in beiden Fällen ist, dass diese Zuschüsse zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt werden. Der Arbeitgeberzuschuss reduziert allerdings die als Werbungskosten absetzbare Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.

Daher wäre es beispielsweise auch möglich, die Kosten für ein Deutschlandticket steuer- und sozialversicherungsfrei zu übernehmen.

Die Finanzverwaltung hat nun klargestellt, dass die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit solcher Zuschüsse nicht gefährdet wird, wenn in Einzelfällen auch die Nutzung bestimmter Fernzüge (IC-/ICE-Verbindungen) mit dem Deutschlandticket gestattet ist.

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