Steueränderungsgesetz 2025

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt. Dieser sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

Einkommensteuer

Ab dem 1. Januar 2026 sollen

  • die Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG von bisher 3.000 Euro auf 3.300 Euro,
  • sowie die Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG von 840 Euro auf 960 Euro
    jeweils pro Jahr angehoben werden.

Ebenfalls ab dem 1. Januar 2026 soll die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung einheitlich 0,38 Euro pro Entfernungskilometer betragen – und zwar ab dem ersten Kilometer.

Die Regelungen zur Mobilitätsprämie (§ 101 EStG) werden entsprechend angepasst. Zudem entfällt die bisherige zeitliche Befristung, sodass die Mobilitätsprämie auch nach 2026 weiterhin gewährt werden kann.

Umsatzsteuer

Mit einer Neufassung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG soll für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in Gaststätten (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) ab dem 1. Januar 2026 wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gelten. Diese Regelung soll dauerhaft, also ohne zeitliche Befristung, in Kraft bleiben.

Gemeinnützigkeitsrecht

Durch eine Änderung in § 52 Nr. 21 AO wird ab dem 1. Januar 2026 auch die Förderung des E-Sports als gemeinnützig anerkannt.

Zudem müssen gemeinnützige Körperschaften ihre Mittel nur dann zeitnah für ihre satzungsmäßigen, steuerbegünstigten Zwecke verwenden, wenn ihre jährlichen Einnahmen 100.000 Euro übersteigen (bisher: 45.000 Euro).

Ab 2026 gilt außerdem: Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch gemeinnützige Körperschaften werden künftig nicht als schädliche wirtschaftliche Betätigung gewertet. Nur die Einspeisung des erzeugten Stroms – nicht der Selbstverbrauch – gilt als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

In diesem Zusammenhang soll die Einnahmengrenze für Körperschaft- und Gewerbesteuer ab 2026 von 45.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden.

 


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