Ab dem Jahre 2025 soll in Deutschland die neu berechnete Grundsteuer gelten. Hierfür müssen Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken bis zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Etwa 36 Millionen Grundstücke in Deutschland sollen durch die Grundsteuerreform einer Neubewertung unterzogen werden. Alle Bürger, die zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft waren, sind aufgefordert eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Wie bisher wird die neue Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Die Formel hierzu lautet: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Das Ergebnis hieraus beziffert die zu zahlende Grundsteuer.
Neu für Besitzer von Grundstücken wird die neue Grundsteuer C sein. In Zukunft soll es für baureife aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz geben, was der Spekulation mit Grundstücken entgegenwirken soll. Auch Bewohner von Großstädten müssen sich auf eine steigende Grundsteuer einstellen. Dies gilt insbesondere für Eigentümer mit Grundstücken, die in den neuen Bundesländern liegen, da die letzte Bewertung hier im Jahre 1935 erfolgt ist.
Für die Abgabe der Erklärung mit für Privateigentum benötigen Sie vor allem folgende Angaben:
Die Grundsteuerreform ist kompliziert und führt bei vielen abgabepflichtigen Bürgern zu Verwirrung und offenen Fragen. Da alle Eigentümer von Wohn- und Grundbesitz dazu verpflichtet sind, die Grundsteuererklärung korrekt und fristgerecht abzugeben, empfiehlt sich Unterstützung durch einen Steuerberater, um Geldstrafen bei falschen Angaben oder der verspäteten Abgabe zu umgehen.
HEMA Steuerberatung steht Ihnen kompetent bei der Erstellung und Abgabe der neuen Grundsteuererklärung zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne bei Bedarf.