Mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2024 rückwirkend gesenkt. Zur Entlastung der Bürger stimmte am 20. Dezember 2024 der Bundesrat weiteren (inflationsbedingten) Steuersenkungen für die Jahre 2025 und 2026 zu. Die Steuererleichterungen wurden im Vergleich zu früheren Entwürfen leicht erhöht. Neben der Senkung des Steuertarifs wurden auch der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wie geplant angehoben. Zudem wurde die Grenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag fällig wird, angehoben. Weitere Details sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
* Einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf i. H. von 2.928Euro.
** Beträge für Alleinstehende; bei Ehepartnern verdoppeln sich die Beträge.
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