Dienstwagen und berufliche Nutzung eines Privatwagens

Wird einem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, gilt dieser Vorteil grundsätzlich als Arbeitslohn und unterliegt damit sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherungspflicht.

Die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt in der Regel nach der sogenannten 1-Prozent-Regelung (monatliche Pauschale). Alternativ kann der Wert auch anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs und der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten ermittelt werden.

Wird das Fahrzeug zusätzlich für Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte genutzt, erhöht sich die Monatspauschale für jeden Entfernungskilometer um 0,03 Prozent des (Brutto)Listenpreises bzw. um den entsprechenden Anteil der tatsächlichen Kosten.

Unklar war bislang, ob ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, die Aufwendungen für Dienstreisen mit seinem Privatfahrzeug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen kann. Das Finanzgericht Niedersachsen hat diese Frage nun bejaht.

Im konkreten Fall erhielt ein leitender Angestellter von seinem Arbeitgeber einen VW Multivan, den er auch privat nutzen durfte. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte und für Dienstreisen verwendete er jedoch fast ausschließlich seinen privaten Sportwagen, während seine Ehefrau den Dienstwagen für private Fahrten nutzte.

Das Finanzgericht erkannte die nachgewiesenen Fahrtkosten in Höhe von 2,28 Euro pro Kilometer – abzüglich der vom Arbeitgeber gezahlten Erstattung von 0,30 Euro pro Kilometer – als Werbungskosten an.
Auch die Höhe der geltend gemachten Aufwendungen hielt das Gericht für unbedenklich, da die Gesamtkosten weniger als 3 Prozent des Bruttoarbeitslohns betrugen.

Das Verfahren ist derzeit beim Bundesfinanzhof anhängig, sodass die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt.

Gerne steht Ihnen HEMA Steuerberatung zu steuerrechtlichen Fragen im Rahmen eines Mandats zur Verfügung.

 

Startseite > Aktuelles > Dienstwagen und berufliche Nutzung eines Privatwagens