Nutzen Sie den Steuervorteil und bezahlen Sie bis zum Ende des Jahres 2023 Rechnungen von Dienstleistern und Handwerkern.
Für Ausgaben im privaten Bereich, wie beispielsweise für Haushaltshilfen, Reinigungs- oder Gartenarbeiten sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen, besteht die Möglichkeit, eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten geltend zu machen. Diese Ermäßigung ist jedoch auf maximal 4.000 Euro pro Jahr begrenzt. Bei Handwerkerleistungen, die Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung usw. umfassen, liegt der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung gemäß § 35a Abs. 2 und 3 EStG bei 1.200 Euro.
Um die Steuerermäßigung für das Jahr 2023 in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt und die Zahlung der Rechnung sowie eventueller Abschlagszahlungen bis zum 31. Dezember 2023 auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt, und zwar in elektronischer Form. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
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