Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Selbstständigen

Nicht nur bei Arbeitnehmern spielt der regelmäßige Arbeitsort eine wichtige Rolle für die steuerliche Behandlung von Fahrtkosten. Auch Selbstständige müssen prüfen, ob ein regelmäßig aufgesuchter Ort als Betriebsstätte einzustufen ist. Denn davon hängt ab, in welcher Höhe die Fahrtkosten steuerlich berücksichtigt werden können.

Entfernungspauschale oder tatsächliche Fahrtkosten?

Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte werden steuerlich grundsätzlich mit der Entfernungspauschale von 38 Cent je Entfernungskilometer berücksichtigt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, welches Verkehrsmittel genutzt wird.

Anders sieht es bei sonstigen betrieblich veranlassten Fahrten aus. Hier können die tatsächlich entstandenen Kosten als Betriebsausgaben angesetzt werden. Wird ein Pkw genutzt, kann alternativ eine Pauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer berücksichtigt werden.

Der entscheidende Unterschied: Bei Fahrten zur Betriebsstätte zählt grundsätzlich nur die einfache Entfernung. Bei anderen betrieblichen Fahrten kann dagegen jeder tatsächlich gefahrene Kilometer berücksichtigt werden.

Wann liegt bei Selbstständigen eine Betriebsstätte vor?

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs lässt sich die Situation eines Selbstständigen nicht vollständig mit der ersten Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers gleichsetzen.

Als Betriebsstätte kommt jedoch insbesondere eine ortsfeste und dauerhafte betriebliche Einrichtung in Betracht, die der Selbstständige im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht.

Ob eine solche Betriebsstätte vorliegt, ist deshalb stets anhand der konkreten betrieblichen Verhältnisse zu beurteilen.

Besonderheiten bei einem betrieblichen Pkw

Wird für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ein betrieblicher Pkw genutzt, kann sich dies zusätzlich auf die Gewinnermittlung auswirken. Bei Anwendung der pauschalen Nutzungswertmethode ist der Gewinn grundsätzlich insoweit zu erhöhen, als die Monatspauschale von 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer die als Betriebsausgabe zu berücksichtigende Entfernungspauschale übersteigt.

Je nach Umfang und Art der Fahrzeugnutzung kann die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis führen. Ob sich der zusätzliche Aufwand lohnt, sollte anhand der individuellen Nutzungssituation geprüft werden.

HEMA Steuerberatung: Wir prüfen Ihre individuelle Situation

Die steuerliche Behandlung von Fahrt- und Fahrzeugkosten bei Selbstständigen hängt stark von den tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten ab. Die HEMA Steuerberatung unterstützt Sie dabei, Ihre Betriebsstätte korrekt einzuordnen, Fahrtkosten steuerlich richtig zu erfassen und zu prüfen, ob beispielsweise die Fahrtenbuchmethode für Sie vorteilhaft sein kann. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell zu Ihrer Situation.

 

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